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VG Köln, 28.04.2006 - 22 K 7464/01 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- VG Köln, 26.03.2019 - 25 K 1889/16
Kein Recht auf Abschluss von Werbeverträgen mit der Deutsche Post AG
Aus diesem Diskriminierungsverbot folgt ein Anspruch gem. § 28 Abs. 1 PostG auf Zugang zu gleichen Tarifen und Bedingungen wie für Großkunden, vgl. VG Köln, Urteil vom 02.09.2008 - 22 K 7464/01 - n. v. , Umdruck S. 15.Dass die Beigeladene ihren Großkunden andere Tarife und Bedingungen für den Teilleistungszugang gewährt als der Klägerin, ist bezogen auf den für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung relevanten Zeitpunkt ihres Erlasses, vgl. etwa VG Köln, Urteil vom 26.04.2005 - 22 K 9610/00 - n. v. ; Urteil vom 02.09.2008 - 22 K 7464/01 -, n. v., indes nicht ersichtlich.
- VG Köln, 26.03.2019 - 25 K 3725/11 Es spricht Vieles dafür, einen abgegrenzten (Teil-) Markt für um Eigenleistungen verkürzte Briefbeförderung durch die Klägerin bei BZA/BZE-Einlieferung (Markt für Geschäftskunden), vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2005 - VI-Kart 3/05 (V) - juris Rn. 52; VG Köln, Urteil vom 02.09.2008 - 22 K 7464/01 - n. v.
- VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16
Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost
Es spricht vieles dafür, einen abgegrenzten (Teil-)Markt für um Eigenleistungen verkürzte Briefbeförderung durch die Klägerin bei BZA/BZE-Einlieferung (Markt für Geschäftskunden), vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2005 - VI-Kart 3/05 (V) - juris Rn. 52; VG Köln, Urteil vom 02.09.2008 - 22 K 7464/01 - n.v., und einen funktionell damit nicht austauschbaren Briefmarkt für Privatkunden zu unterscheiden.